Hier finden Sie die Coronaschutzverordnung für das Land NRW gültig ab dem 28. Februar.
Die Änderungen zur Verordnung vom 18.02.2022 beziehen sich lediglich auf denn §8 Absatz 5b:
… mit mehr als 750 Zuschauenden ohne …
… mit mehr als 750 Teilnehmenden ohne …