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Hier finden Sie die Coronaschutzverordnung für das Land NRW gültig ab dem 28. Februar.

Die Änderungen zur Verordnung vom 18.02.2022 beziehen sich lediglich auf denn §8 Absatz 5b:

… mit mehr als 750 Zuschauenden ohne …

… mit mehr als 750 Teilnehmenden ohne …

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